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Mit freundlicher Genehmigung Zitate aus:
Link-Disclaimer - Legenden des Internets und relativ sinnlos. (RA Richard) "Auf vielen Internetseiten liest man häufig: "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass....". Es ist wohl heute nicht mehr herauszufinden, wer das ... in die Welt gesetzt hat. Zum einen ist es mit einem Disclaimer im deutschen Recht gar nicht möglich das herrschendes Recht außer Kraft zu setzen. Zum anderen ist der Inhalt des Urteils des LG Hamburg entweder missverstanden worden, auf jeden Fall jedoch falsch. ...das Landgericht Hamburg hat genau etwas anderes festgestellt, als in den Disclaimern immer behauptet wird. .....Jedenfalls ist im Urteil mit keinem Wort erwähnt, dass ein Disclaimer oder eine Distanzierung für eine Freizeichnung von der Haftung ausreichend ist. Nach unserer Auffassung richtet sich daher die Haftung für Links nach den allgemeinen Regeln des TDG und kann nicht durch Disclaimer ausgeschlossen werden. Derartige Disclaimer sind daher nach unserer Auffassung vollkommen überflüssig. Günstig kann es jedoch sein, deutlich zu machen, dass ein gelinkter Inhalt ein Fremdinhalt ist, falls dieser beispielsweise geframed wird. ..." Den vollständigen Beitrag lesen unter: www.internetrecht-rostock.de Ich mache hiermit darauf aufmerksam, dass es sich bei allen Links zu Websites Dritter um Fremdinhalte handelt auf deren Gestaltung oder Inhalt ich keinerlei Einfluss habe. Wer sich entschließt, Links zu Websites Dritter zu folgen, öffnet diese auf eigene Verantwortung. Sollte ich Kenntnis davon erhalten, dass geänderte Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, oder moralisch bedenklichen Inhalt darstellen, den ich nicht tolerieren kann, werde ich diesen Link sofort entfernen.
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